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unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

MW Mechatronik
Ahornstraße 13
75382 Althengstett

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen von MW Mechatronik, sowohl gegenüber
a) Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (B2C),
b) Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (B2B).

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.

Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder die Ausführung der Leistung zustande.

Mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde die Geltung dieser AGB.

§ 3 Leistungsbeschreibung und Mitwirkung

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus unserem Angebot, der Auftragsbestätigung oder gesonderten Vereinbarungen.

Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Durchführung erforderlichen Informationen, Genehmigungen, Zugänge, Unterlagen und Vorleistungen rechtzeitig bereitzustellen.

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden führen zu einer angemessenen Fristverlängerung.

Witterungsbedingte Verzögerungen bei Außenarbeiten gelten nicht als von uns zu vertreten.

§ 3a Ersatzprodukte oder -leistungen

Wir behalten uns das Recht vor, angebotene oder vereinbarte Produkte, Materialien oder Leistungen durch gleichwertige Alternativen zu ersetzen, sofern diese:
a) gleichwertige oder bessere Eigenschaften,
b) vergleichbare Funktionalität und
c) ähnliche technische und optische Merkmale aufweisen.

Der Austausch erfolgt nur, wenn der Verwendungszweck objektiv nicht beeinträchtigt wird.

Für den Kunden entstehen keine Mehrkosten.

Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften über zugesicherte Eigenschaften (§ 434 BGB).

§ 3b Ausführungsfristen und Termine

Alle Termine und Fristen sind unverbindliche Richtwerte.

Eine verbindliche Terminvereinbarung liegt nur vor, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche bestätigt wurde.

MW Mechatronik übernimmt grundsätzlich keine Termingarantie und führt keine sogenannten Terminarbeiten aus.

Verzögerungen durch höhere Gewalt, Witterung, Lieferverzögerungen, Personalausfall, behördliche Auflagen oder fehlende Kundenmitwirkung verlängern die Ausführungszeit angemessen.

Dauert eine Verzögerung länger als 6 Wochen, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen bleiben abzurechnen.

§ 3c Einsatz von Nachunternehmern

MW Mechatronik ist berechtigt, für die Erbringung einzelner oder sämtlicher Leistungen Nachunternehmer (Subunternehmer) einzusetzen.

Die Auswahl erfolgt nach fachlicher Eignung und Sorgfalt.

Auch beim Einsatz von Nachunternehmern bleibt MW Mechatronik gegenüber dem Kunden alleiniger Vertragspartner und verantwortlicher Auftragnehmer.

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Nachunternehmern Weisungen zu erteilen.

Eine Zustimmung des Kunden zur Beauftragung von Nachunternehmern ist nicht erforderlich.

§ 4 Abschlagsrechnungen

Wir sind berechtigt, jederzeit prüfbare Abschlagsrechnungen gemäß § 632a BGB über bereits erbrachte Leistungen zu stellen.

Die Schlussrechnung erfolgt nach vollständiger Ausführung und Abnahme.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag sofort rein netto ohne Abzug fällig.

Zahlungsverzug tritt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit ein (§ 286 BGB).

Bei Verzug sind Verzugszinsen i.H.v. 5 %-Punkten (bei Verbrauchern) bzw. 9 %-Punkten (bei Unternehmern) über dem Basiszinssatz zu zahlen (§ 288 BGB).

Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Bei Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt auch für alle künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung.

Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände pfleglich zu behandeln.

§ 7 Gefahrübergang

Bei Lieferung geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager verlässt oder einem Transportunternehmen übergeben wird.

Dies gilt auch bei Teillieferungen. Bei Verbrauchern erfolgt der Gefahrübergang erst mit Übergabe.

§ 8 Abnahme

Nach Fertigstellung der Arbeiten wird der Kunde zur Abnahme aufgefordert.

Erfolgt innerhalb von 10 Kalendertagen keine schriftliche Mängelanzeige oder Verweigerung, gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen.

Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.

§ 9 Gewährleistung

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen von 2 Jahren ab Abnahme.

Für Unternehmer gilt eine Gewährleistungsfrist von 1 Jahr.

Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich rügen (§ 377 HGB).

Wir haben das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatz). Bei Fehlschlag gelten die gesetzlichen Rechte (Rücktritt, Minderung etc.).

§ 10 Haftung

Unsere Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und auch dann nur für vorhersehbare Schäden.

Wir haften nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder indirekte Schäden.

Die Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 11 Haftung für Fremdleistungen

Für Leistungen Dritter, die nicht von uns beauftragt wurden, übernehmen wir keine Haftung.

Wir zeigen erkennbare Mängel oder Risiken dem Kunden an. Bleibt eine Reaktion aus, haften wir nicht für daraus entstehende Schäden.

§ 12 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, Krieg, behördliche Eingriffe) entbinden beide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.

Dauert das Ereignis länger als 90 Tage, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.

§ 13 Datenschutz

Personenbezogene Daten des Kunden werden nur zur Vertragsabwicklung und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies gesetzlich zulässig ist oder der Kunde eingewilligt hat.

§ 14 Urheberrecht

Alle Zeichnungen, Pläne, Skizzen, Angebote, Dokumentationen oder Berechnungen bleiben unser geistiges Eigentum.

Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder Vervielfältigung bedarf unserer ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung.

§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Geschäftssitz von MW Mechatronik in 75382 Althengstett.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Calw.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

§ 16 Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses selbst.

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.

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